Aktueller Hinweis zum Thema CORONA

Für die Einreise nach Kuba ist derzeit weder ein Nachweis über eine vollständige COVID-Impfung noch ein negativer PCR-Test nachzuweisen. Sofern Sie geimpft sind, empfehlen wir Ihnen jedoch den entsprechenden Nachweis auf Ihrer Kuba Reise mit sich zu führen.

Die kubanischen Behörden behalten sich bei der Einreise vor, stichprobenartig und im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko PCR- oder Antigen-Tests vorzunehmen.

Einreisende, die Symptome zeigen, werden in speziell dafür vorgesehene Gesundheitseinrichtungen gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Kosten müssen die Reisenden tragen. In den Hotels werden stichprobenartig sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften (Casas Particulares) sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.

WICHTIG: Die kubanischen, aber auch z.B. die deutschen Behörden haben zum Schutz vor Covid 19 spezielle Bedingungen beschlossen, die – so wie weltweit üblich – immer wieder an die aktuellen Anforderungen zur Bekämpfung der Pandemie angepasst werden. Wir empfehlen daher dringend, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweils gültigen Vorschriften zu informieren. Dies kann zum Beispiel über die Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wir veröffentlichen jeweils den letzten uns bekannten Stand der Corona-relevanten Einreisevorschriften auf https://www.erlebe-kuba.de/aktuelles. Wir können jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass wir jede kurzfristig vollzogene Vorschriftenänderung der Behörden zeitnah erfahren und/oder aktualisieren können.

Maßnahmen innerhalb des Landes:

Alle Reisenden, die sich in Kuba aufhalten und dort positiv auf COVID-19 getestet werden, werden in den dafür vorgesehenen Gesundheitseinrichtungen aufgenommen. Alle diesbezüglichen Kosten für Transport, Aufenthalt bzw. Behandlungen sind von den erkrankten Reisenden bzw. von deren Krankenversicherung zu tragen. Alle direkten Kontakte der Reisenden werden in speziell dafür vorgesehenen Zentren (kostenpflichtig!) oder zu Hause isoliert, sofern dort die nötigen Bedingungen vorliegen und die Einhaltung der Quarantäne gewährleistet ist. 

 

Einreisebestimmungen

WICHTIG: Ab Januar 2022 ist die Eingabe der für die Einreise nach Kuba erforderlichen Daten unter https://www.dviajeros.mitrans.gob.cu VOR dem Reisestart obligatorisch.

Das Online-Formular ist für jede reisende Person, Erwachsene und Kinder, gesondert auszufüllen. Der frühest mögliche Zeitpunkt für den Versand der Formulare ist 72 Stunden vor der Ankunft in Kuba. Beim Ausfüllen ist zu beachten, dass bezüglich Ihrer COVID-Impfung nicht der Name des Herstellers, sondern der Name des Impfstoffes abgefragt wird. Sobald Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie via E-Mail einen QR-Code. Dieser muss dann bei der Einreise in Kuba entweder ausgedruckt oder direkt auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Wir empfehlen Ihnen, zur Sicherheit einen Ausdruck mit sich zu führen.

Durch die Einführung dieses elektronischen Prozesses entfallen die verschiedenen, von Hand auszufüllenden Dokumente, auf denen die persönlichen Daten, die Daten zur Einreise, die Angaben für den Zoll sowie die Infos zum “Corona Gesundheitsstatus” und anderer relevanten Krankheiten anzugeben waren.

Die Fluggesellschaften prüfen beim Check-in vor dem Abflug nach Kuba unverändert ausschließlich den Reisepass, ggf. den Impfstatus und den Besitz der weiterhin vorgeschriebenen Touristenkarte, die als Einreisevisum gilt.

Für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen (neu ab dem 01.11.2022) benötigen alle Touristen einen ab dem Einreisetag noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass bzw. Kinderreisepass und eine sogenannte Touristenkarte (Einreisekarte), die Sie von uns für 25 € pro Person beziehen können (Stand 01.2022). Kinder bis max. 12 Jahre benötigen einen gültigen Reisepass bzw. Kinderreisepass mit möglichst aktuellem Lichtbild und ebenfalls eine Touristenkarte. Das Kind muss sich auf der Basis dieses Lichtbildes bei der Ausreise zweifelsfrei von der deutschen Bundespolizei (bzw. den zuständigen Behörden des jeweiligen Abreiselandes) identifizieren lassen können. Ab 12 Jahren benötigen auch Jugendliche einen gültigen Reisepass. Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen die / der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird. Es ist ggf. angezeigt, dass ein amtliches Dokument über das alleinige Sorgerecht oder eine gültige Einverständniserklärung der bzw. des zweiten Sorgeberechtigten bei der Reise mitgeführt wird.

Bei Ankunft im Hotel bzw. in einer Privatpension (Casa Particular) sind der Reisepass und die Touristenkarte vorzuzeigen.

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt zunächst 90 Tage. Bei der Immigrationsbehörde (z.B. in Havanna Calle 20 e/ 3ra y 5ta, Miramar) kann sie gegen Zahlung von derzeit umgerechnet ca. 25 Euro um weitere 90 Tage verlängert werden. Es müssen dazu der Reisepass, das Visum (Touristenkarte) sowie der aktuelle Aufenthaltsort schriftlich nachgewiesen werden. Außerdem muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, die den Krankenversicherungsschutz in Kuba für die Verlängerungszeit nachweist.

Inzwischen (Stand 01.11.2022) stempeln die kubanischen Behörden nicht mehr den Reisepass. Hintergrund ist evtl., dass spätere Einreisen in die USA mit einem kubanischen Einreisestempel nicht ohne Weiteres möglich sind. Das vereinfachte Visaverfahren ESTA kann nach einer Kuba-Reise nicht mehr benutzt werden und die Erteilung eines Visums auf dem herkömmlichen Weg im Konsulat der USA kann eine zeitraubende und aufwändige Angelegenheit sein. Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es nicht ratsam ist eine vorherige Kuba-Reisen bei der Einreise in die USA zu verschweigen – auch wenn sich kein Reisestempel im Reisepass befindet. Die Fluggesellschaften haben einen automatisierten Datenaustausch mit offiziellen Stellen der USA, so dass die konkrete Gefahr besteht, in diesem Fall mit einer langjährigen oder sogar lebenslangen Einreisesperre für die USA belegt zu werden.

Zollerklärung und Gesundheitserklärung
Die Formulare, die Sie früher während Ihres Fluges nach Kuba in Papierform erhalten haben, sind jetzt im Vorfeld online auszufüllen (siehe Einreisebestimmungen oben). Das Ausfüllen dieser Formulare ist verpflichtend. Bei der Zollerklärung geht es vor allem darum zu klären, ob Sie verbotene bzw. zollpflichtige Gegenstände nach Kuba einführen möchten – was bei rein touristischen Reisen wohl eher nicht der Fall sein wird. Bei der Gesundheitserklärung wird u. a. erfasst, ob bei Ihnen aktuelle Erkrankungen oder z. B. Fieber bestehen, bzw. ob Sie sich in der letzten Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben.

USA-Datenformular – Erfassung von Secure Flight Daten
Seit dem 21.01.2012 gelten für Überflüge der USA (davon betroffen sind alle Flüge ab/bis Havanna, Varadero und Holguín) die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie für Flüge in die USA.

Die Angaben für Secure Flight (u. a. Anrede/Geschlecht, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Reisepass Nummer) werden während der Flugbuchung abgefragt und von der Fluggesellschaft automatisch an die Behörden in den USA übermittelt. Ohne die Angabe der Daten sehen sich die Fluggesellschaften gezwungen, die Beförderung zu verweigern.

Es kann vorkommen, dass die TSA (Transportation Security Administration) die Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich abschließen kann, da noch Fragen zu den Passagierdaten bestehen. In diesem Fall werden diese beim Check-in geklärt.

Bitte beachten Sie, dass ohne eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die TSA keine Bordkarte ausgestellt werden darf und Sie Ihren Flug nicht antreten können.

Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie beispielsweise bei der Fluggesellschaft Condor unter folgendem Link: https://www.condor.com/de/travelinfo/tips/CU.html

Krankenversicherungsschutz
Seit dem 01.05.2010 sind alle Kuba-Reisenden verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachweisen zu können. Diesen Nachweis benötigen Sie in schriftlicher Form von Ihrer Kranken- bzw. einer gesonderten Zusatzversicherung in englischer bzw. spanischer Sprache.

Reisende, die zum Zeitpunkt der Einreise über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, können eine von einer kubanischen Versicherung ausgestellte Police (Preis abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) am Flughafen in Kuba abschließen. Wir empfehlen jedoch einen europäischen Versicherungsschutz!

Eine Aufenthaltsverlängerung in Kuba ist erst dann möglich, wenn Sie einen entsprechend verlängerten Versicherungsschutz schriftlich durch eine englisch- oder spanischsprachige Bestätigung der Krankenversicherung nachweisen können.

WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen auch kurzfristig ändern können, ohne dass wir davon informiert sind! Wir empfehlen Ihnen deshalb, die aktuellen Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes zu lesen à https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kuba-node und sich bei der kubanischen Botschaft zu informieren à http://misiones.minrex.gob.cu/de/deutschland/botschaft-der-republik-kuba-deutschland

 

Alle Informationen Stand 11.2022

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