Informationen über die Zollbestimmungen für Kuba-Reisen


Zollbestimmungen
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, wie Kleidung, Schuhe, und Toilettenartikel dürfen in angemessenem Verhältnis hinsichtlich Aufenthaltsdauer und Zweck der Reise eingeführt werden. Hierzu zählen auch Kameras, Angel-, Tauch- und Jagdausrüstung, Ferngläser, Musikinstrumente oder Fahrräder. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige.

Übermengen die in Augen der Behörden den persönlichen Bedarf übersteigen, können beschlagnahmt werden, wenn sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden. Für Geschenke können Zollabgaben erhoben werden. Fragen Sie bei Bedarf bei der Botschaft nach, unter welchen Bedingungen Sie damit rechnen müssen. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist verboten.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z. B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolitischen Gründen verboten.

Die Einfuhr von Fremdwährung ist erlaubt, muss aber ab einem Wert von 5.000 US-Dollar angemeldet werden. Die Einfuhr von kubanischer Landeswährung ist streng verboten.

Ausfuhrbestimmungen
Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Darüber hinaus dürfen Sie bis 200 Zigaretten ausführen.Die Ausfuhr von bis zu 3 Litern hochprozentiger Alkoholgetränke ist ebenfalls erlaubt.

Kuba hat eine sehr lebendige Kunstszene und wirklich begabte Künstler. Sollten Sie sich während Ihrem Kuba- Aufenthalt deshalb zum Kauf z. B. eines Gemäldes oder einer Skulptur entscheiden, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass der Künstler Ihnen eine Quittung über den Kaufbetrag ausstellt, einen Authentizitätsnachweis (Certificado de Autenticidad) mitgibt und das Kunstwerk mit der obligatorischen „Steuermarke“ (sello) versehen wird. Auf jeden Fall müssen Sie das Kunstwerk beim check-in für Ihren Flug anmelden. Eine einfache, undeklarierte Aufgabe im Koffer kann zu Schwierigkeiten, mindestens aber zu Verzögerungen und Nachfragen führen. Meist kann die Steuermarke selbst auch noch im Flughafen nachträglich gekauft werden. Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen u. U. auch kurzfristig ändern können. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei unserem Reiseleiter vor Ort, der Ihnen gerne mit Informationen weiterhelfen wird.

Die Ausfuhr von Fremdwährung ab einem Wert von 5.000 US-Dollar ist nur bei vorheriger Genehmigung durch die kubanische Zentralbank möglich. Die Ausfuhr von kubanischer Landeswährung ist streng verboten.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Website des kubanischen Zolls unter http://www.aduana.gob.cu erhältlich.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Alle Informationen Stand 05.2024.

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