Informationen über die Zollbestimmungen für Kuba-Reisen


Zollbestimmungen
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, wie Kleidung, Schuhe, und Toilettenartikel dürfen in angemessenem Verhältnis hinsichtlich Aufenthaltsdauer und Zweck der Reise eingeführt werden. Hierzu zählen auch Kameras, Angel-, Tauch- und Jagdausrüstung, Ferngläser, Musikinstrumente oder Fahrräder. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige.

Übermengen die in Augen der Behörden den persönlichen Bedarf übersteigen, können beschlagnahmt werden, wenn sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden. Geschenke dürfen bis zu einem Wert von jährlich 50 US-Dollar zollfrei eingeführt werden. Für Geschenke ab einem Gegenwert von 50 US-Dollar bis 250 US-Dollar wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen ist verboten.

Weiterhin sind bis zu 10 kg Medikamente für den Eigenbedarf und – sofern der Reisende über 18 Jahre alt ist – 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak, sowie bis zu 3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke zollfrei einführbar.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z. B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolitischen Gründen verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von kubanischen Pesos ist verboten.

Der kubanische Zoll verbietet die Einfuhr von pornografischem Material, Betäubungsmitteln, Rauschgift und lebenden Tieren. Schusswaffen sind grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Jagdwaffen, deren Einfuhr von den kubanischen Behörden zuvor genehmigt wurde. Der Besitz, Konsum und Handel mit Drogen, Rauschgiften und Betäubungsmitteln wird strengstens bestraft, ausgenommen derer die nachweislich für den Eigengebrauch notwendig sind. Eine entsprechende amtliche Bescheinigung muss ausgestellt sein.

Neuerdings wiegen die Zollbehörden Reisegepäck, wenn dessen Umfang ein Gewicht über 30 kg vermuten lässt. Wenn bei einer Überprüfung des Gepäcks festgestellt wird, dass es sich nur um persönliche Gegenstände des Reisenden handelt, wird unabhängig vom Gewicht des Gepäcks keine Zollgebühr erhoben.

Ausfuhrbestimmungen
Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Darüber hinaus dürfen Sie bis 200 Zigaretten ausführen.Die Ausfuhr von bis zu 3 Litern hochprozentiger Alkoholgetränke ist ebenfalls erlaubt.

Kuba hat eine sehr lebendige Kunstszene und wirklich begabte Künstler. Sollten Sie sich während Ihrem Kuba-Aufenthalt deshalb zum Kauf z. B. eines Gemäldes oder einer Skulptur entscheiden, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass der Künstler Ihnen eine Quittung über den Kaufbetrag ausstellt und einen Authentizitätsnachweis (Certificado de Autenticidad) mitgibt und das Kunstwerk mit der obligatorischen „Steuermarke“ (sello) versehen wird. Auf jeden Fall müssen Sie das Kunstwerk beim Check-in für ihren Abflug anmelden. Eine einfache, undeklarierte Aufgabe im Koffer kann zu Schwierigkeiten, mindestens aber zu Verzögerungen und Nachfragen führen. Meist kann die Steuermarke selbst auch noch am Flughafen nachträglich gekauft werden. Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen u. U. auch kurzfristig ändern können. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei unserem Erlebe-Reisen-Reiseleiter vor Ort, der Ihnen gerne mit Informationen weiterhelfen wird.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Website des kubanischen Zolls unter http://www.aduana.gob.cu erhältlich.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Alle Informationen Stand 01.2021.

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