Informationen zur Eheschließung in Kuba

Die von uns angebotenen Hochzeitsarrangements beinhalten u.a. die standesamtliche Heirat vor einem kubanischen Notar sowie die Ausstellung, Beglaubigung der Hochzeitsurkunde (durch das kubanische Außenministerium MINREX) und die Überbeglaubigung durch ihre Botschaft (Deutschland / Österreich / Schweiz) in Havanna. Mit dieser Hochzeitsurkunde können Sie ihre Heirat rechtsgültig in ihrem Heimatland anerkennen lassen (Deutschland, Österreich, Schweiz) - hiefür fallen weitere, von Ihnen zu tragende Kosten an z.B. für die Übersetzung und Eintragung in das Eheregister. Die kubanische Heiratsurkunde wird Ihnen nach Beglaubigung so schnell als möglich an ihre Heimatanschrift gesendet.


Informationen für deutsche Staatsbürger / Staatsbürgerinnen
Sinngemäß gelten diese Ausführungen auch für österreischiche Staatsbürgern / Staatsbürgerinnen

Für ihre Hochzeit in Kuba sind folgende Unterlagen von ausländischer Seite einzureichen:

  • Geburtsurkunde (Auszug a. d. Geburteneintrag, international)
  • Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung, aus der der Familienstand hervorgeht.

außerdem sind einzureichen:

  • von Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • von Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des/der Ehepartners/in

   
Sämtliche Dokumente sind zunächst von der zuständigen Bezirksregierung (oder im Fall des Scheidungsurteils vom Landgericht) zu beglaubigen und dann vom Konsulat der Republik Kuba in dem Staat, in dem die Dokumente ausgestellt wurden (nach entsprechender Übersetzung ins Spanische durch einen anerkannten Übersetzer) einschließlich der Übersetzung zu legalisieren, damit sie in Kuba Rechtsgültigkeit besitzen. Für den Fall, daß die Urkunden in einem Land ausgestellt wurden, in dem kein kubanisches Konsulat besteht, sind sie von einem kubanischen Konsulat in einem Land der Wahl des Betroffenen zu legalisieren. Die Konsularabteilung der Außenstelle-Bonn der Botschaft der Republik Kuba bietet einen Übersetzungsdienst an und stellt  25,- € pro Seite in Rechnung. In diesem Fall ist auch die Legalisierung des deutschen Originaldokuments und die Zertifizierung der Übersetzung erforderlich. Die Gebühr für die Legalisierung beträgt € 100.- pro Dokument und die Zertifizierung beträgt € 100 pro Übersetzung. Dieser Betrag ist im voraus per Verrechnungsscheck zu entrichten. Bei der Erledigung auf dem Postwege muss eine zusätzliche Gebühr von €25,- gezahlt werden. Bitte senden sie auf dem Postweg kein Bargeld, sondern nur Euroscheck oder Verrechnungsscheck. Bitte senden Sie uns auch einen ausreichend frankierten Rückumschlag.
   
Einzureichende Unterlagen von kubanischer Seite:

  • Personalausweis
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/in

   
Ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit muss die Eheschließende eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Schwangerschaft vorlegen, falls nach der letzten Scheidung noch keine 301 Tage vergangen sind.

Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit Bank-Schecks zu leisten, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu versenden – auch wenn dies per Einschreiben geschieht. Die Konsularabteilungen können diese Verantwortung nicht übernehmen.

 

Anerkennung der kubanischen Heiratsurkunde in Deutschland

Betreffend der Anerkennung der kubanischen Heiratsurkunde in Deutschland, schreibt uns die deutsche Botschaft in Havanna (Stand 06.2010):

"Eine in Kuba rechtsgültig geschlossene Ehe ist grundsätzlich ohne ein Anerkennungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland wirksam, sofern die Ehe nach kubanischem Recht wirksam geschlossen wurde und für die Ehegatten nach ihrem jeweilige Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt waren. Eine Registrierung in der Botschaft erfolgt nicht und ist für die Wirksamkeit der Ehe nicht erforderlich.  Nach erfolgter Eheschließung kann jedoch beim zuständigen deutschen Standesamt ein Antrag auf Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister erfolgen. Hierfür ist in der Regel die Vorlage einer legalisierten Heiratsurkunde erforderlich. Informationen über das Verfahren der Legalisation von kubanischen Urkunden erhalten Sie auf der Website der Botschaft unter http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/Startseite.html

In den von uns angebotenen Hochzeitspaketen ist die Ausstellung der kubanischen Heiratsurkunde, die Beglaubigung durch das kubanische Außenministerium MINREX und die Überberbeglaubigung durch die deutsche Botschaft in Havanna beinhaltet. Sie erhalten ihre überbeglaubigte Heiratsurkunde ca. 4 bis 6 Wochen nach dem Heiratstermin auf dem Postweg (die Bearbeitungszeiten und die Postlaufzeit können variieren – wir können dafür keine Haftung übernehmen).

 

Informationen für Staatsbürger / Staatsbürgerinnen aus der Schweiz

Für ihre Hochzeit in Kuba sind folgende Unterlagen einzureichen:

1.- Geburtsurkunde und

2.- ENTWEDER Personenstandsbescheinigung

3.- ODER Scheidungsurteil mit der Rechtskraftsbestätigung des Gerichts, wenn Sie geschieden sind und die Scheidung vor weniger als zwei Jahren stattfand.

4.-  Falls Sie Witwe(r) sind, dann brauchen Sie:
     A)   Heiratsurkunde der ersten Ehe (im internationalen Modell)
     B)   Sterbeurkunde des ehemaligen Ehefpartners (im internationalen Modell)

Alle Dokumente müssen vorher von der entsprechenden kantonalen Staatskanzlei beglaubigt sein, wo das Dokument erstellt wurde.

ACHTUNG SEHR WICHTIG!!!!!!!
WENN  DIESE  DOKUMENTE  BEMERKUNGEN,  VERMERKE  ODER  WICHTIGE  BEGRIFFE  (WIE  ZUM  BEISPIEL  DER  PERSONENSTAND  AUCH  WENN  NUR  EIN  WORT  IST )  AUF DEUTSCH,  ITALIENISCH, FRANZÖSISCH  ODER  ENGLISCH  ENTHALTEN,  BESTEHT  DURCHAUS  DIE MÖGLICHKEIT,  DASS  SIE  IN  KUBA  VOM  STANDESAMT  NICHT  AKZEPTIERT  WERDEN. DESHALB  SOLLTE  MAN  DIESE DOKUMENTE  VORHER  AUF  SPANISCH  ÜBERSETZEN  UND  DIE  ÜBERSETZUNG  VOM  KONSULAT  AUCH  ÜBERBEGLAUBIGEN  LASSEN.

Das kubanische Konsulat empfiehlt Ihnen die Dienste vom:

AKAZIE ÜBERSETZUNGS- & BEGLAUBIGUNGSDIENST
ANTONIO HUMPIERRE
DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER
KÖNIZSTRASSE 16
3008 BERN
031 371 18 82
078 867 5157
humpierre@bluewin.ch

Herr Humpierre erledigt für Sie die Übersetzungen, lässt diese für Sie vom Notar, von der kantonalen Staatskanzlei und vom Konsulat beglaubigen und sendet Ihnen die beglaubigten Übersetzungen mit eingeschriebener Post und PER NACHNAHME an Ihrer Adresse und Sie bezahlen ihm beim Abholen der Dokumenten am Postschalter alles was er für Sie bezahlt hat und seine Dienstleistungen.

5.- Alle Dokumente müssen vom kubanischen Konsulat in Bern überbeglaubigt werden.

6.- Das alles können Sie auch per Post erledigen. Es kostet aber zusätzlich Fr. 42.- und das kubanische Konsulat benötigt von Ihnen:
       
A) Ein mit Fr. 5.- frankiertes Rückantwortcouvert mit Name und Adresse.
B) Eine Vorauszahlung per Postanweisung an die Adresse (eine Banküberweisung ist NICHT möglich): 
            
BOTSCHAFT DER REPUBLIK  KUBA
GESELLSCHAFTSTRASSE 8
POSTFACH 5275
3012 BERN



HAFTUNGSAUSSCLUSS:
Erlebe-Reisen als Reiseveranstalter kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Wir unterstützen Sie deshalb mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und auf der Basis der uns vorliegenden Informationen, bei der Beschaffung der für Ihre Hochzeit in Kuba erforderlichen Dokumente. Zusätzlich senden wir Ihre Dokumente vorab für eine Überprüfung auf Vollständigkeit bzw. evtl. Unstimmigkeiten nach Kuba. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, daß wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der vorstehenden Informationen bzw. für die korrekte Ausstellung / Vollständigkeit ihrer Dokumente übernehmen können.


Informationsstand 02.2018